Das duale System ist das Original: verdienen und lernen zugleich. Und es gibt keine Altersgrenze — jedes Jahr starten Tausende ihre Ausbildung mit 25, 30 oder 40. Wer schon einen Beruf hat, für den wurde die Umschulung gemacht.
Ihr Ausbildungsvertrag läuft mit einem echten Arbeitgeber — Werkstatt, Baufirma, Industriebetrieb. Der Vertrag wird bei Ihrer Handwerkskammer oder IHK eingetragen.
Der Großteil ist bezahlte Arbeit im Betrieb; ein bis zwei Tage pro Woche (oder Blockwochen) verbringen Sie in der Berufsschule. Dauer: je nach Beruf meist 2 bis 3,5 Jahre.
Die Ausbildungsvergütung steigt mit jedem Lehrjahr und richtet sich nach Beruf und Region — Ihre Kammer veröffentlicht die aktuellen Sätze. Es gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.
Die Gesellenprüfung — bundesweit anerkannt und über den EU-Qualifikationsrahmen auch europaweit respektiert. Danach steht der Weg zum Meister offen.
Eine Umschulung verdichtet eine vollwertige Berufsausbildung auf etwa zwei Drittel der regulären Zeit — meist rund zwei Jahre —, weil Sie das Arbeiten bereits gelernt haben. Sie endet mit derselben Kammerprüfung wie eine reguläre Ausbildung. Der entscheidende Vorteil: Bewilligt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahme, übernimmt der Bildungsgutschein bis zu 100 % der Kosten; auch Unterstützung beim Lebensunterhalt während der Umschulung ist möglich. Das ist der Standardweg für Erwachsene, die aus schrumpfenden Branchen in Berufe wechseln, die dringend Leute suchen.
Erwachsene mit Berufserfahrung — aus jedem Bereich —, die einen anerkannten Abschluss im Handwerk wollen, ohne bei null anzufangen.
In der Regel rund zwei Jahre, in Vollzeit, bei einem Bildungsträger oder im Betrieb (betriebliche Umschulung).
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Sagen Sie das Wort „Umschulung“. Dort wird die Förderung geklärt.
| Stufe | Was sie ist | Was sie eröffnet |
|---|---|---|
| Azubi | Auszubildende/r im dualen System (2–3,5 Jahre) | Bezahlte Ausbildung, anerkannte Abschlussprüfung |
| Geselle/Gesellin | Voll qualifizierte Fachkraft | Volles Fachkräftegehalt, EU-weit respektierter Abschluss |
| Meister/Meisterin | Die höchste Stufe im Handwerk — im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor-Niveau (DQR 6) | Auszubildende ausbilden, einen Betrieb führen — und in zulassungspflichtigen Gewerken: den eigenen Betrieb gründen |
Beim Meister wird die Förderung richtig stark — siehe Aufstiegs-BAföG und Meisterprämie.